Diesel Fahrverbote in Deutschland

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. Februar 2018 beschlossen, dass Diesel Fahrverbote in deutschen Städten zulässig sind. “Die Schilder können noch heute bestellt und binnen weniger Wochen aufgestellt werden.” erklärte der Hamburger Umweltsenator.

In Düsseldorf geht es lediglich um einzelne Straßen, in Stuttgart allerdings bereits um die gesamte Stadt. Auch jede andere der 70 deutschen Städte, in der die Stickoxidwerte von 40 Mikrogramm µg/m3 im Jahresdurchschnitt 2017 durch Dieselfahrzeuge überschritten wurden, kann ab sofort Fahrverbote erlassen.

So ergeben sich auch einige neue Regelungen für LKW-Fahrer. In Hamburg erstreckt sich das Diesel-Fahrverbot nicht nur auf die 580 Meter lange Strecke der Max-Brauer-Allee in Altona sondern zusätzlich gilt noch ein Durchfahrtsverbot für LKW-Fahrer auf der Stresemannstraße (1720 Meter).

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband/DSLV spricht: „Sollten die Kommunen das Urteil jetzt als Grundlage für weitere Verkehrsbeschränkungen nutzen, werden Speditionen und Paketlogistiker trotz moderner Fahrzeugflotten ihren Versorgungsauftrag für den innerstädtischen Handel und die Wohnbevölkerung nur noch eingeschränkt erfüllen können,“
Adolf Zobel vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung/BGL findet, dass ein Fahrverbot für Diesel-PKWs ausreichen würde: „Bei der Übertragbarkeit auf den Lkw ist insbesondere bemerkenswert, dass Dieselfahrverbote ‘unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit’ betrachtet werden müssen.”